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Mit oder ohne Makler - Sie brauchen Infos und Dokumente!

Wann ist Ihr frühester bzw. spätester Verkaufstermin?
Planen Sie daraufhin den Wohnortswechsel und überlegen Sie sich auch einen «Plan B», falls Sie Ihr Objekt früher oder erst später als erwartet verkaufen können.

Dokumente für den Verkaufsprozess vorbereiten:

Grundrisspläne
Entfernen Sie bei vorhandenen Plänen persönliche Zimmerbezeichnungen wie «Büro» oder «Schlafzimmer», da dies einschränkend wirkt. Falls keine Grundrisspläne vorhanden sind, können diese von Architekten und CAD-Büros erstellt werden. Einige Maklerbüros bieten diesen Service ebenfalls an.



Tipp: Standard- oder 3D-Grundrisse und auch ein virtueller Rundgang durch Ihr Objekt können bei
www.3d-grundrisse.ch ab 95 Fr. angefordert werden.


Baubeschrieb Wenn ein Baubeschrieb vorhanden ist, sollte er zur Beantwortung von Detailfragen des Kaufinteressenten vorliegen.

Grundbuchauszug
Den Grundbuchauszug - sofern nicht schon vorhanden - bestellen Sie bei Ihrem zuständigen Grundbuchamt, siehe unter http://yellow.local.ch/ Stichwort «Grundbuch». Erscheint bei Ihrer Gemeinde kein Eintrag, dann fragen Sie die Gemeindeverwaltung, welches Grundbuchamt für Ihre Gemeinde zuständig ist.

Situations-/Katasterplan
Den Katasterplan erhalten Sie je nach Stadt und Gemeinde bei unterschiedlichen Stellen, normalerweise beim Geometer. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Grundbuchamt oder auf der Homepage Ihrer Stadt/Gemeinde.

Police Gebäudeversicherung
Die Police finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen oder bei Stockwerkeigentum bei der Verwaltung. Die Police wird mitunter von Kaufinteressenten verlangt. (Gehört nicht in die Verkaufsdokumentation)

Ältere Schätzung(en)
Sind solche vorhanden, dann legen Sie diese bereit, um sie bei Bedarf dem Kaufinteressenten unterbreiten zu können. (Gehört nicht in die Verkaufsdokumentation)

Angaben über Schuldbriefe/Hypotheken
Halten Sie diese Unterlagen bereit. Die Bank des Käufers benötigt diese Angaben.

Steuerwert/Eigenmietwert
Diese Information finden Sie in Ihren Steuerunterlagen. Die Information wird mitunter von Kaufinteressenten verlangt. (Gehört nicht in die Verkaufsdokumentation)

Liste Sanierungsbedarf / aufgeschobene Investitionen
Diese Liste ist für die Preisargumentation wichtig. Lesen Sie dazu unsere Empfehlungen im Artikel «Mit oder ohne Makler - das Objekt muss verkaufstauglich sein» auf Seite 2. (Gehört nicht in die Verkaufsdokumentation)

Zusätzlich bei Stockwerkeigentum:

Reglement Stockwerkeigentum
Das Reglement soll den echten Kaufinteressenten nach der Besichtigung mitgegeben werden. (Gehört nicht in die Verkaufsdokumentation)

Hausordnung
Die Hausordnung soll den echten Kaufinteressenten nach der Besichtigung mitgegeben werden. (Gehört nicht in die Verkaufsdokumentation)

Verwaltungsabrechnung / Abrechnung Erneuerungsfond
Diese Abrechnungen sollen dem echten Kaufinteressenten nach der Besichtigung mitgegeben werden. (Gehört nicht in die Verkaufsdokumentation)



Achtung:  Die Höhe des Erneuerungsfonds ist ein wichtiger Faktor für die Preisgestaltung. Es handelt sich hierbei um von Ihnen eingezahltes Kapital, welches automatisch an den Käufer übertragen wird.


Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
Die Protokolle sollen dem echten Kaufinteressenten nach der Besichtigung mitgegeben werden. (Gehört nicht in die Verkaufsdokumentation)

Nebenkostenaufstellung
Das ist ein wichtiger Punkt für den potenziellen Käufer und kann nach der Besichtigung abgeben werden. (Gehört nicht zwingend in die Verkaufsdokumentation)

Zuteilungspläne (Parkplätze, Kellerabteile etc.)
Diese Pläne gehören in Ihre Verkaufsdokumentation. Falls Sie diese Unterlagen nicht zur Hand haben, erhalten Sie diese beim Verwalter des Stockwerkeigentums.



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