Verkauf mit oder ohne Makler?
Sie entscheiden sich für die Unterzeichnung eines Maklervertrags. Was ist zu beachten?
Prüfen Sie genau die Art der Vertragsbindung. Die meisten Maklerverträge enthalten eine Exklusiv-Klausel.
Obwohl es wenig Sinn ergibt, mit mehreren Maklern gleichzeitig zu arbeiten, sollten Sie dennoch eine Exklusiv-Klausel
vermeiden. Vorgedruckte Verträge sollten Sie nicht unterzeichnen. Diese
sind häufig einseitig zu Gunsten der Makler(kette) formuliert.
Die Leistungen des Maklers sollten im Vertrag klar festgelegt werden. Sind die Spesen in der Provision nicht inbegriffen,
so legen Sie unbedingt einen Kostenrahmen fest. Beachten Sie, dass die Bezahlung der Insertionen geregelt ist und dass Sie
den Aufwand selbst bestimmen können.
Fixieren Sie den angestrebten Verkaufspreis wie auch den absoluten Mindestpreis.
Akzeptieren Sie keine Knebelverträge (Exklusiv-Verträge), die Ihnen bei einem Selbstverkauf (z.B. innerhalb der Verwandtschaft) die halbe oder
gar die volle Maklerprovision auflasten. Eine angemessene Entschädigung für die bisherigen Aufwendungen sollte aber für
Sie selbstverständlich sein. Idealerweise legen Sie den Betrag dieser
Aufwendungen vertraglich fest.
Bestehen Sie darauf, einen Käufer aus ethischen, moralischen oder emotionalen Gründen
ablehnen zu können, ohne dass dadurch die Maklerprovision fällig wird.
Tipp:
Lesen Sie auch die beiden Artikel:
aus K-Geld «Wenn mit Makler, dann mit makellosem Vertrag»
aus SALDO «Immobilienmakler: Offerten einholen und verhandeln
lohnt sich»
Download
direkt bei Saldo gegen eine Gebühr von Fr. 3.-
Wenn es mit dem Makler nicht funktioniert
Ein Verkaufsmandat untersteht den auftragsrechtlichen Bestimmungen und kann jederzeit fristlos widerrufen werden
(OR Art.404). Zu bezahlen sind nur die nachweislich getätigten Aufwendungen des Maklers.
Die Kündigung soll nicht zur Unzeit erfolgen und darf nicht zur Umgehung einer Provisionszahlung erfolgen.
Tipp: Seien Sie bei der Wahl eines alternativen Maklers vorsichtig oder verkaufen Sie Ihr Objekt direkt.
Folgen Sie in diesem Fall unserem Leitfaden für private Immobilienverkäufer!
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Variante Verkauf ohne Makler,
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